LaVida Haushaltshilfe, Fahrdienst, Einkaufservice, Alltagsbegleitung, Entlastungsleistung, Papenburg, Leer, Surwold, Rhauderfehn, Westoverleding, Ostrhauderfehn, Leer, Weener https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/ Haushaltshilfe, Fahrdienst, Einkaufservice, Alltagsbegleitung, Entlastungsleistung, Papenburg, Leer, Surwold, Rhauderfehn, Westoverleding, Ostrhauderfehn, Leer, Weener Mon, 08 Jan 2024 14:18:09 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/wp-content/uploads/2022/04/favicon-150x150.png LaVida Haushaltshilfe, Fahrdienst, Einkaufservice, Alltagsbegleitung, Entlastungsleistung, Papenburg, Leer, Surwold, Rhauderfehn, Westoverleding, Ostrhauderfehn, Leer, Weener https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/ 32 32 Wieviel Geld bekomme ich jetzt mit meinem Pflegegrad? https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/wie-geld-bekomme-ich-jetzt-mit-pflegegrad/ Mon, 08 Jan 2024 14:17:50 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1728 Download HIER! => Pflegeleistungen 2024

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Pflegegrade beantragt? Welche Kriterien müssen genau erfüllt sein, und wie viel Geld steht ihnen zu? https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/pflegegrade-beantragt-welche-kriterien-muessen-genau-erfuellt-sein-und-wie-viel-geld-steht-ihnen-zu/ Thu, 12 Oct 2023 18:16:10 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1617 Ziel ist Pflegegrad 2: Welche Kriterien gelten? Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung zum Pflegegrad der Betroffenen. Die Kriterien für die angemessene Einstufung für Pflegegrad 2 wie folgt aus: • Mobilität: Entscheidend für die Einstufung des angemessenen Pflegegrads ist unter anderem, wie selbstständig sich der Begutachtete fortbewegen, ob er oder sie noch...

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Ziel ist Pflegegrad 2: Welche Kriterien gelten?

Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung zum Pflegegrad der Betroffenen. Die Kriterien für die angemessene Einstufung für Pflegegrad 2 wie folgt aus:

• Mobilität: Entscheidend für die Einstufung des angemessenen Pflegegrads ist unter anderem, wie selbstständig sich der Begutachtete fortbewegen, ob er oder sie noch aufrecht sitzen und Treppen steigen kann.

• Auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten fallen bei der Entscheidung enorm ins Gewicht: Kann sich jemand im Alltag orientieren und zurechtfinden? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

• Ebenfalls steht die psychische Verfassung des Betroffenen im Blickpunkt. Wie oft benötigt er oder sie Hilfe wegen psychischen Leidens?

• Wichtig für das Gutachten ist zudem die Frage nach der Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?

• Auch die selbständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen stehen auf dem Prüfstand der Gutachter: Können Therapien und Behandlungen, etwa bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel, weitgehend autark gemeistert werden?

• Nicht zuletzt entscheidet auch die Gestaltung des privaten Alltagslebens über den Pflegegrad der Betroffenen: Wie autonom kann noch der Tagesablauf absolviert werden, bestehen soziale Kontakte, gibt es Hobbys und eventuelle Verpflichtungen etwa im Vereinsleben?

Pflegegrad 2: Mit diesen Geldleistungen können Sie rechnen

• 316 Euro Pflegegeld pro Monat: Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 steht bei häuslicher Pflege durch Angehörige ein monatliches Pflegegeld zu.

• 724 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen: Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst haben die Betroffenen zudem Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen.

• 689 Euro je Monat für die Tages- und Nachtpflege

• 1774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege: Nach einem Krankenhausaufenthalt gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss im Jahr für eine professionelle Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen.

• 1612 Euro im Jahr für Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege: Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.

• 770 Euro pro Monat für vollstationäre Pflege

• 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Demenzkranke.

• bis zu 40 Euro je Monat für Pflegehilfsmittel wie Absauggeräte, Applikations- und Adaptionshilfen. Eine Hilfeverzeichnis über alle möglichen Pflegehilfsmittel, lesen Sie hier.

• 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf

• 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung: Für die altersgerechte Wohnraumanpassung können Betroffene einen einmaligen Zuschuss für alle Maßnahmen der Barriere Reduzierung beanspruchen (zum Beispiel für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift).

• 214 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschuss: In einer ambulant betreuten Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft (WG) stehen höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro sowie ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.

Übrigens: Betroffene von Pflegegrad 2, die ihre Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 724 Euro nicht voll ausschöpfen, können auf Wunsch bis zu 40 Prozent davon für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei LaVida verwenden.

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Bewerten Sie uns auf Google! https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/bewerten-sie-uns-auf-google/ Mon, 05 Jun 2023 15:49:43 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1610 Waren oder sind Sie mit unseren Leistungen zufrieden? Dann freuen wir uns auf Ihre positive! HIER KLICKEN: Google Bewertung!

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Waren oder sind Sie mit unseren Leistungen zufrieden? Dann freuen wir uns auf Ihre positive!

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Haushaltshilfe & Gartenarbeit als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/haushaltshilfe-gartenarbeit-als-haushaltsnahe-dienstleistungen-absetzen/ Wed, 15 Mar 2023 13:15:31 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1591 Hilfsdienste im Haushalt oder Garten können Sie oft nicht allein mit Pflegeleistungen finanzieren und auch Notrufsysteme kosten manchmal mehr als der Zuschuss der Pflegekasse. Geben Sie diese Kosten bei der Steuer als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ an, um ein Fünftel davon abzusetzen. Das geht übrigens auch mit Handwerkerkosten.   Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen Viele Kosten im Zusammenhang...

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Hilfsdienste im Haushalt oder Garten können Sie oft nicht allein mit Pflegeleistungen finanzieren und auch Notrufsysteme kosten manchmal mehr als der Zuschuss der Pflegekasse. Geben Sie diese Kosten bei der Steuer als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ an, um ein Fünftel davon abzusetzen. Das geht übrigens auch mit Handwerkerkosten.

 

Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Viele Kosten im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung lassen sich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, weil sie nicht direkt durch die Pflege entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Haushaltshilfen und Notrufsysteme.

Diese Kosten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. So bekommen Sie zumindest einen Teil der Kosten für die Einkommensteuer gutgeschrieben.

Voraussetzungen für Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen kann jeder Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung angeben. Für Pflegebedürftige gelten hier keine besonderen Regelungen. Insofern spielt es auch keine Rolle, ob ein Pflegegrad beziehungsweise eine Krankheit vorliegt, oder ob es sich um altersbedingte Pflege handelt.

Die Regelung besagt, dass 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Allerdings maximal 4.000 Euro. Diesen Betrag erreichen Sie, wenn Sie Kosten in Höhe von 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.(2)

Wenn Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen selbst einen Helfer auf Mini-Job-Basis beschäftigen, können Sie diese Kosten zusätzlich geltend machen. Auch hier gelten die 20 Prozent bis zu einer Obergrenze von 510 Euro. Diesen Betrag erreichen Sie, wenn Sie Kosten in Höhe von 2.550 Euro geltend machen.(2)

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Sie habe einen Pflegegrad, welche Geldbeträge zur Pflege steht ihnen in 2023 zu? https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/sie-habe-einen-pflegegrad-welche-geldbetraege-zur-pflege-stehen-mir-in-2023-zu/ Sun, 15 Jan 2023 14:26:37 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1557 Laden Sie sich unsere Übersicht herunter! Klicken Sie auf die Tabelle/Bild! Wir helfen Ihnen gerne, rufen Sie uns an: 04961-7785641 Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.  

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Wir helfen Ihnen gerne, rufen Sie uns an: 04961-7785641

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Pflegegrad? Was steht mir zu? Pflegeleistungen 2023 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/pflegegrad-was-steht-mir-zu-pflegeleistungen-2022/ Sun, 11 Sep 2022 08:07:43 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1536 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Pflegesachleistungen 2022 Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Der medizinische Dienst war bei Ihnen, sie halten das Gutachten über Ihren Pflegegrad gerade in der Hand! UND JETZT? WIE GEHT ES WEITER…. Man fühlt sich allein...

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Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Pflegesachleistungen 2022

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Der medizinische Dienst war bei Ihnen, sie halten das Gutachten über Ihren Pflegegrad gerade in der Hand! UND JETZT? WIE GEHT ES WEITER….

Man fühlt sich allein gelassen! Was steht mir an finazieller Hilfe zur Verfüfung? Was darf ich in Anspruch nehmen und was nicht….Fragen über Fragen. LaVida hilft Ihnen …. laden Sie sich unser Übersicht herunter und bei Fragen, rufen Sie uns gerne an! 04961-77 85 641

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Wird das Pflegegeld 2022 erhöht? https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/wird-das-pflegegeld-2022-erhoeht/ https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/wird-das-pflegegeld-2022-erhoeht/#respond Wed, 10 Aug 2022 07:27:32 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1511 Wird das Pflegegeld 2022 erhöht? Nein, zwar sollte das Pflegegeld ab dem 01.07.2021 um 5 % erhöht werden. Allerdings wird es mit der neuen Pflegereform 2022 keine Anhebung des Pflegegelds geben Eine Pflegegelderhöhung 2022 ist ausgeschlossen. Im Jahr 2021 wurde vom Bundeskabinett die Überprüfung bzw. die Pflegegelderhöhung bis zum Jahr 2025 verschoben. Auch der Entlastungsbeitrag,...

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Wird das Pflegegeld 2022 erhöht? Nein, zwar sollte das Pflegegeld ab dem 01.07.2021 um 5 % erhöht werden. Allerdings wird es mit der neuen Pflegereform 2022 keine Anhebung des Pflegegelds geben

Eine Pflegegelderhöhung 2022 ist ausgeschlossen. Im Jahr 2021 wurde vom Bundeskabinett die Überprüfung bzw. die Pflegegelderhöhung bis zum Jahr 2025 verschoben. Auch der Entlastungsbeitrag, die Tages- und Nachpflege sowie die Verhinderungspflege wurden nicht erhöht. Im Jahr 2021 war eine umfassende Pflegereform des Gesundheitsministers Spahn geplant. In dieser sollte insbesondere eine Pflegegelderhöhung für die Jahre 2021, 2022 usw. umgesetzt werden. Das Pflegegeld wurde im Jahr 2017 unter der Bedingung verabschiedet, dieses alle drei Jahre auf eine Erhöhung zu überprüfen. Nach Entscheidung von Union und SPD bleibt das Pflegegeld somit auf dem Stand von 2017. Viele Ankündigungen vom Bundesgesundheitsminister bleiben unerfüllt. Es wird also keine Pflegegelderhöhung 2022 oder in den anschließenden Jahren geben.

 

 

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Staatlich anerkannter Haushaltsdienstleister & Alltagsbegleiter https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/anerkannter-haushaltsdienstleister-alltagsbegleiter/ https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/anerkannter-haushaltsdienstleister-alltagsbegleiter/#respond Tue, 31 May 2022 17:17:05 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1433 Wir sind ein staatlich anerkannter Haushaltsdienstleister und Alltagsbegleiter. Alltagsbegleiter können eine hilfreiche Unterstützung im Alltag sein. Wir helfen ihnen im Haushalt beim Putzen und Reinigen, Wäschepflege und Einkaufen. Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, Cafe-Besuchen und Terminen beim Arzt oder Apotheken. Wir sind für Sie da beim Tageszeitung lesen, Backen, Gesellschaftsspielen. Als Alltagsbegleiter sind wir genau...

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Wir sind ein staatlich anerkannter Haushaltsdienstleister und Alltagsbegleiter. Alltagsbegleiter können eine hilfreiche Unterstützung im Alltag sein. Wir helfen ihnen im Haushalt beim Putzen und Reinigen, Wäschepflege und Einkaufen. Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, Cafe-Besuchen und Terminen beim Arzt oder Apotheken. Wir sind für Sie da beim Tageszeitung lesen, Backen, Gesellschaftsspielen. Als Alltagsbegleiter sind wir genau dort, wo unsere Dienste gefordert sind, in der gewohnten Umgebung unserer Patienten. Alltagsbegleiter erfüllen diese Wünsche, sorgen für Abwechslung und die kleine Betreuung zwischendurch. Unsere Versorgungsgebiet erstrecken sich über die Stadt Papenburg und Leer, Landkreise Emsland, Landkreis Leer sowie die daran angrenzenden Regionen und Ortschaften.

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Sie sind Familienmanager? https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/sie-sind-familienmanager/ https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/sie-sind-familienmanager/#respond Mon, 16 May 2022 18:45:54 +0000 https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/?p=1393 Wer Kinder hat und aufgrund einer Krankenhausbehandlung zu Hause als Familienmanager/in ausfällt, weiß von welchem Wert Hilfe bei der Haushaltsführung ist. Welche konkrete Hilfe bietet die gesetzliche Krankenversicherung in solchen Situationen? Und wann genau besteht ein Anspruch? Haushaltshilfe ist eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die ihren Haushalt bislang selbst geführt haben. Ist...

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Wer Kinder hat und aufgrund einer Krankenhausbehandlung zu Hause als Familienmanager/in ausfällt, weiß von welchem Wert Hilfe bei der Haushaltsführung ist. Welche konkrete Hilfe bietet die gesetzliche Krankenversicherung in solchen Situationen? Und wann genau besteht ein Anspruch?

Haushaltshilfe ist eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die ihren Haushalt bislang selbst geführt haben. Ist dies aufgrund bestimmter Gegebenheiten nicht mehr möglich, besteht ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse.

Kann der Haushalt durch eine andere Person (z. B. Ehe- oder Lebenspartner, Hausangestellte) sichergestellt werden, besteht kein Anspruch. Die Anspruchsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung können unterschiedlich sein.

Anspruchsvoraussetzungen für Haushaltshilfe

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt wegen:

  • einer medizinischen Vorsorgeleistung,
  • einer Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter,
  • häuslicher Krankenpflege,
  • einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder
  • einer Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter

nicht weiterführen können. Weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt (§ 38 Absatz 1 Sätze 1 und 2 SGB V).

Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit

Haushaltshilfe wird für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt, sofern das Weiterführen des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. Dieser Anspruch verlängert sich auf längstens 26 Wochen, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das noch nicht zwölf Jahre alt ist. Gleiches gilt, sofern das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist (§ 38 Absatz 1 Sätze 3 und 4 SGB V).

Abweichende und ergänzende Regelungen zum Anspruch auf Haushaltshilfe kann jede Krankenkasse in ihrer Satzung individuell festlegen.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Rehabilitation

Weibliche Versicherte, die den Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen können, erhalten ebenfalls Haushaltshilfe (§ 24h SGB V). Haushaltshilfe wird überdies ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt (§ 54 SGB IX).

Erbringung der Haushaltshilfe

Krankenkassen können eigenes Personal beschäftigen um Haushaltshilfe zu erbringen. Sie können auch Verträge mit professionellen Leistungserbringern schließen.

Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen, erstattet sie dem Versicherten alle entstandenen Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft. Allerdings beschränkt sich die Erstattung bei verwandten und verschwägerten Ersatzkräften bis zum zweiten Grad auf nachgewiesene Verdienstausfälle und Fahrkosten.

Führt der Versicherte den Haushalt teilweise noch selbst, erfolgt die Haushaltshilfe nur eingeschränkt. Der Anspruch entfällt, wenn eine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person den Haushalt weiterführt.

Gesetzliche Zuzahlung

Für jeden Tag, an welchem Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird, leisten volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung ist für Versicherte zuzahlungsfrei.

Quelle: Haufe

Bild: Corbis

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Stationäre Rehabilitation: Besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe? https://lavida-haushaltsdienstleistungen.de/stationaere-rehabilitation-besteht-anspruch-auf-eine-haushaltshilfe/ Sun, 10 Apr 2022 20:00:29 +0000 http://impreza2.us-themes.com/?p=121 Wenn Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe geleistet. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hatte nun zu entscheiden, ob eine Haushaltsführung auch vorliegt, wenn Ehegatten sich diese teilen.  Anspruch auf eine Haushaltshilfe während einer medizinischen Rehabilitation besteht, soweit eine andere im Haushalt lebende Person...

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Wenn Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe geleistet. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hatte nun zu entscheiden, ob eine Haushaltsführung auch vorliegt, wenn Ehegatten sich diese teilen. 

Anspruch auf eine Haushaltshilfe während einer medizinischen Rehabilitation besteht, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Versicherter Familienvater beantragt Haushaltshilfe wegen stationärer Reha

Ein 41-jähriger Versicherter aus Darmstadt beantragte bei der Rentenversicherung die Gewährung einer Haushaltshilfe für die Zeit der ihm gewährten stationären Rehabilitationsmaßnahme. Wegen der bevorstehenden Geburt seines dritten Kindes sollte diese bereits 2 Tage später beginnen. Er verwies darauf, dass seine Ehefrau schwanger sei, in Teilzeit arbeite und die beiden 4 und 8 Jahre alten Kinder betreue. Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen erledige er im Regelfall. Noch am gleichen Tag beauftragte er eine Firma, die während der 5 Reha-Wochen jeweils an 3 bis 4 Tagen wöchentlich jeweils 3 Stunden Haushaltshilfe leistete.

DRV lehnt Kostenerstattung für Haushaltshilfe ab

Die Rentenversicherung lehnte eine Kostenerstattung ab. Die Ehefrau des Versicherten könne den Haushalt weiterführen. Sollte dies wegen der Schwangerschaft nicht möglich sein, sei eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung möglich. Außerdem habe der Versicherte den Beschaffungsweg nicht eingehalten, weil er sich bereits vor Ablauf einer angemessenen Frist vertraglich verpflichtet habe, ohne eine Entscheidung abzuwarten.

LSG: Rentenversicherung muss Kosten erstatten

Die Darmstädter Richter verurteilten die Rentenversicherung zur Erstattung der angefallenen Kosten von rund 2.000 EUR. Während der stationären Reha habe der Versicherte den Haushalt mit 2 kleinen Kindern nicht weiterführen können. Zuvor habe er den Haushalt selbst geführt, da er an der gemeinsamen Haushaltsführung in nennenswertem Umfang mitgewirkt habe.

Seiner Ehefrau sei die vollständige und alleinige Weiterführung des Haushalts während seiner Reha nicht zumutbar gewesen. Denn die schwangere Frau sei teilzeitbeschäftigt gewesen, habe 2 kleine Kinder zu betreuen und lediglich leichte Haushaltstätigkeiten verrichten können.

Ferner verwiesen die Richter die Rentenversicherung darauf, dass dieser keine eigenen Kräfte für Haushaltshilfe zur Verfügung stünden. Damit sei die Haushaltshilfe stets in Form der Kostenerstattung für eine vom Rehabilitanden selbstbeschafften Ersatzkraft zu erbringen.

Im Übrigen habe es sich aber auch um eine unaufschiebbare Leistung gehandelt. Der Versicherte hätte allenfalls den Beginn der Maßnahme verschieben können. Es sei jedoch sinnvoll gewesen, noch vor der Geburt des dritten Kindes die Reha-Maßnahme durchzuführen, zumal diese unter anderem der Behandlung der psychischen Erkrankung gedient habe.

Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 20.7.2021, L 2 R 360/18

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

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